Am 28. Juni 2022 beschloss der niedersächsische Gesetzgeber nach dem Vorbild der Bundesländer Sachsen und Nordrhein-Westfalen ein Kulturfördergesetz (NKultFöG). Entsprechend § 32 Abs. 1 NKultFöG beruft das Fachministerium zur Entscheidungsfindung bei der Verleihung von Auszeichnungen, Preisen und Stipendien sowie zum Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern Jurys oder externe Sachverständige. Jurymitglieder sollen fachlich-wissenschaftlich qualifiziert sein und nach den Maßstäben der Diversität und Geschlechtergerechtigkeit berufen werden.
Anfrage
Kulturfördergesetz in der Umsetzung: Wie ist die Praxis bei der Berufung von Jurys, Sachverständigen und den Mitgliedern der vorgesehenen Kulturkommission?
Dokumente
Anfrage und Antwort
19-01508 Kulturfördergesetz in der Umsetzung
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