Pläne auf EU-Ebene zur verpflichtenden Aufstellung von Ladestationen für Elektroautos alle 60 Kilometer bis zum Jahr 2026 mit einer Mindestladeleistung von zunächst 400 kW, hier im Rahmen des Gesetzespakets „Fit für 55“; Vorhandensein der entsprechenden Infrastruktur in Bezug auf Stromleitungen, Realisierbarkeit des Vorhabens innerhalb von drei Jahren gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Rohstoffknappheit etc., Kosten für Niedersachsen
Anfrage
Mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge entlang des TEN-V-Kernnetzes
Dokumente
Anfrage und Antwort
19-02066 Mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge entlang des TEN-V-Kernnetzes
PDF