Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der Fassung vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111); Anfügung Buchstaben e an § 4 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 mit dem Satz: „Verkaufsstellen des stehenden Gewerbes mit einem begrenzten Warenangebot zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs (Kioske)“, Ermöglichung von mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten zur Erledigung kleinerer Einkäufe auch an Sonntagen und Feiertagen
Antrag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Dokumente
Antrag
19-07484 zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
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