Anfrage

Psychiatrische Notfälle im Bereitschaftsdienst ab dem 1. Juli 2025 – Verzicht auf psychiatrische Facharzt-Einbindung, digitale Hürden und Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit

Nachfragen vor dem Hintergrund der Reform des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen zum 01.07.2025 und der damit verbundenen Neustrukturierung der Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen; u.a. Sicherstellung von psychiatrisch relevanten Gefährdungslagen (z.B. akute Suizidalität) im Rahmen telemedizinischer Ersteinschätzung, eingesetzte psychologische und psychodiagnostische Instrumente bei der Erstbeurteilung über die Rufnummer 116117, Definition und Kontrolle der Entscheidungskompetenz über Einweisungen nach dem NPsychKG, Einschätzung zur Ersetzbarkeit eines persönlichen ärztlichen Kontakts bei akuten Psychosen, Angaben zum psychosozialen Krisendienst, Verfahren bei suizidgefährdeten Personen und zu personellen Mindestanforderungen, Einstellung des psychiatrischen Krisendienstes im Landkreis Lüneburg

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Anfrage und Antwort

19-07866 Psychiatrische Notfälle im Bereitschaftsdienst ab dem 1. Juli 2025

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