Anfrage

Wiederholungspflicht zur Vorlage von einfachen und erweiterten Führungszeugnissen in sensiblen Berufsbereichen?

Risiken aufgrund nicht aktualisierter Führungszeugnisse, Konsequenzen aus Fällen der Begehung schwerwiegender Straftaten von Betreuungspersonal, Erkennbarkeit neuer strafrechtlich relevanter Eintragungen im Bundeszentralregister im laufenden Arbeitsverhältnis, regelmäßige Überprüfung von Mitarbeitern in sensiblen Bereichen mit Zugang zu Schutzbefohlenen, freie Entscheidung der Träger über die wiederholte Einholung von Führungszeugnissen, Handlungsspielräume für gesetzliche Vorgaben, Bedeutung als präventives Instrument im Kinderschutz, Gründe für die bislang fehlende Pflicht zur regelmäßigen Erneuerung von Führungszeugnissen, Einschätzung der Datenschutzkonferenz zur Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit einer regelmäßigen Führungszeugniskontrolle, Erfahrungen aus anderen Bundesländern

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Anfrage und Antwort

19-08388 Wiederholungspflicht zur Vorlage von einfachen und erweiterten Führungszeugnissen in

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