Der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung befasst sich mit Personalentscheidungen von besonderer verfassungsrechtlicher Bedeutung. Dabei geht es um Ämter, bei denen der Landtag Verantwortung dafür trägt, dass staatliche Schlüsselpositionen mit geeigneten, unabhängigen und fachlich überzeugenden Persönlichkeiten besetzt werden.
Für uns als AfD-Fraktion steht fest: Solche Entscheidungen dürfen nicht nach parteipolitischen Absprachen, Proporzdenken oder persönlichen Netzwerken getroffen werden. Entscheidend müssen fachliche Qualifikation, charakterliche Eignung, Rechtsstaatstreue und Unabhängigkeit sein. Wer ein hohes Amt im Staat übernimmt, muss dem Gemeinwohl verpflichtet sein und die Verfassung achten.
Unser Ziel ist ein transparenter, fairer und verantwortungsvoller Auswahlprozess. Der Landtag darf seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte nicht nur formal ausüben, sondern muss Kandidaten sorgfältig prüfen. Gerade bei wichtigen Staatsämtern braucht es Vertrauen, Sachlichkeit und die klare Orientierung an Recht, Verfassung und Bürgerinteresse.

