Grundsätzliche Haltung der Landesregierung zum Wahlrecht für nicht aus der EU stammende Ausländer auf den verschiedenen Ebenen (Gemeinde, Land, Bund), Bestrebungen und Beweggründe zur Ausweitung des Wahlrechts auf Ausländer und für erleichterte Einbürgerungen, Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige und Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Beeinflussung des Wahlverhaltens durch das ethnische Zugehörigkeitsgefühl
Anfrage
Wahlrecht für Ausländer – wie ist die Haltung der Landesregierung?
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Anfrage und Antwort
19-02775 Wahlrecht für Ausländer - wie ist die Haltung der Landesregierung
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