Gegenwärtige Rechtslage hinsichtlich der Verpflichtung der Jugendämter zur Meldung von möglichen körperlichen Missbrauchs an Minderjährigen an die Staatsanwaltschaft oder Polizei, Sachlagen mit dem Erfordernis der Meldung (körperliche Symptome, Verhaltensauffälligkeiten), Handlungsspielraum der Jugendämter im Zusammenhang mit Meldungen, Verfahren bei Informationen von außenstehenden Dritten und deren Dokumentation, Fälle ohne hinreichende Maßnahmen zur Abhilfe trotz Kenntnis einer Gefährdungslage für ein Kind
Anfrage
Sexuelle Straftaten und Straftäter in Niedersachsen I – Arbeitsweise der niedersächsischen Jugendämter im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch
Dokumente
Anfrage und Antwort
19-02935 Sexuelle Straftaten und Straftäter in Niedersachsen I - Arbeitsweise der niedersächsischen
PDF