Anfrage

Kulturfördergesetz in der Umsetzung: Wie ist die Praxis bei der Berufung von Jurys, Sachverständigen und den Mitgliedern der vorgesehenen Kulturkommission?

Am 28. Juni 2022 beschloss der niedersächsische Gesetzgeber nach dem Vorbild der Bundesländer Sachsen und Nordrhein-Westfalen ein Kulturfördergesetz (NKultFöG). Entsprechend § 32 Abs. 1 NKultFöG beruft das Fachministerium zur Entscheidungsfindung bei der Verleihung von Auszeichnungen, Preisen und Stipendien sowie zum Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern Jurys oder externe Sachverständige. Jurymitglieder sollen fachlich-wissenschaftlich qualifiziert sein und nach den Maßstäben der Diversität und Geschlechtergerechtigkeit berufen werden.

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Anfrage und Antwort

19-01508 Kulturfördergesetz in der Umsetzung

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