Begangene Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Übertretungen des vermutlich aus dem Libanon stammenden Asylbewerbers und jeweilige Rechtsfolgen, Häufigkeit und Ausmaß von Gewalttätigkeiten und jeweilige Opfer (Kinder, Erwachsene, Geschäftsleute, Passanten etc.), Kindergärten oder von Kindern aufgesuchte Einrichtungen als Tatorte, Darstellung des Anstiegs der Aggressivität, Einsatz von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, Parallelen zum Fall in Aschaffenburg (Tötung eines zweijährigen Kindes durch einen ausreisepflichtigen Afghanen) und Konsequenzen, Wiederherstellung der Sicherheit der Bevölkerung von Zetel
Anfrage
Psychisch auffälliger Asylbewerber „soll Anwohner terrorisieren und Kindern auflauern“
Dokumente
Anfrage und Antwort
19-06705 Psychisch auffälliger Asylbewerber soll Anwohner terrorisieren und Kindern auflauern
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