Stülpen eines Gegenstandes (Tüte) über den Kopf eines Schülers durch einen anderen Schüler, Auffinden untersagter Gegenstände bei Schülern innerhalb des schulischen Bereichs; Melde- bzw. Dokumentationspflicht für Vorfälle der beschriebenen Art, Kenntnisnahme der Landesregierung oder einer der ihr nachgeordneten Behörden, Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung eines involvierten Schülers, Kriterien zur Aufarbeitung eines solchen Vorfalls, Aufarbeitung durch die Schulleitung, Verbleib der beiden am Vorfall beteiligten Schüler (Sanktionen, Schulverweis), weitere ähnliche Vorfälle an der Verlässlichen Grundschule Eichendorffschule
Anfrage
Sachstand hinsichtlich eines Vorfalls an der VGS Eichendorffschule in Peine
Dokumente
Anfrage und Antwort
19-06692 Sachstand hinsichtlich eines Vorfalls an der VGS Eichendorffschule in Peine
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