Bedrohung von Reisenden eines Regionalzuges (RE4460) von Osnabrück nach Bremen durch einen Syrer, Erwähnung einer Bombe und des Korans sowie der Notwendigkeit der Tötung aller Passagiere; Widerstand gegen die Festnahme, Aufenthaltsstatus des Mannes sowie aufenthaltsrechtliche Folgen, Wohnsitz und strafrechtliche Historie, statistische Einordnung der Tat inklusive des Phänomenbereichs, Kosten des Einsatzes und Einschränkungen im Zugverkehr, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Verkehr
Anfrage
Todesdrohungen im Zug von Osnabrück nach Bremen
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Anfrage und Antwort
19-02312 Todesdrohungen im Zug von Osnabrück nach Bremen
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