Antrag

Gastronomen entlasten – ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % beibehalten

„Wir meinen, dass es richtig ist, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % dauerhaft beizubehalten, auch um den Gastronomen Planungssicherheit zu geben. Sie wissen, dass es ein Hin und Her gab. Es war nicht so, dass man gesagt hat: Einmal ermäßigter Umsatzsteuersatz und gut! – Diese Regelung ist vielmehr immer wieder befristet und durch andere Gesetze einfach immer wieder verlängert worden. Sie läuft jetzt am 31. Dezember – so sieht es im Moment aus – aus. Ich finde, man müsste das dauerhaft verlängern; man müsste das angehen.“

-Peer Lilienthal

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Antrag

19-02523 Gastronomen entlasten - ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % beibehalten

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