Antrag

Konsequentes jagdliches Gänsemanagement in Niedersachsen – Landwirtschaft entlasten, Bodenbrüter schützen, Seuchenrisiken reduzieren

Problematik eines stark ansteigenden Gänsebesatzes mit negativen Auswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, andere gefährdete Bodenbrüter und die Verbreitung der Vogelgrippe; Festsetzung einer einheitlichen regulären Jagdzeit vom 16. Juli bis 28./29. Februar für Grau-, Kanada-, Nil-, Bläss- und Saatgänse, Ermöglichen einer Bejagung von Nonnengänsen nach Maßgabe einer maximalen Ausschöpfung von Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie und § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, Einsatz für eine Überführung der Nonnengans von Anhang I in Anhang II der EU- Vogelschutzrichtlinie, nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen Festsetzung der regulären Jagdzeit vom 16. Juli bis 28./29. Februar auch für Nonnengänse, zur Abwendung erheblicher Schäden Zulassen einer Bejagung von Wildgänsen auch in Vogelschutzgebieten

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Antrag

19-09350 Konsequentes jagdliches Gänsemanagement in Niedersachsen

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