Der frühere Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes wurde aufgelöst und durch ein neues Parlamentarisches Kontrollgremium ersetzt. Damit wurde die bisherige Struktur beendet, in der jede Fraktion vertreten war. Das Ergebnis: Die AfD-Fraktion ist nicht mehr an der parlamentarischen Kontrolle des niedersächsischen Verfassungsschutzes beteiligt.
SPD, CDU und Grüne haben eine neue Konstruktion geschaffen, bei der die Mitglieder des Kontrollgremiums vom Landtag gewählt werden müssen. Da diese Parteien gemeinsam über die notwendigen Mehrheiten verfügen, blieb die AfD außen vor. Gewählt wurden ausschließlich Vertreter von SPD, CDU und Grünen.
Aus unserer Sicht zeigt dieser Vorgang deutlich: Opposition ist nur so lange erwünscht, wie sie den etablierten Parteien nicht unbequem wird. Gerade der Verfassungsschutz, der tief in Grundrechte eingreifen und politische Akteure beobachten kann, muss durch das gesamte Parlament kontrolliert werden. Wer die AfD aus dieser Kontrolle heraushält, schwächt nicht nur eine Fraktion, sondern beschädigt die parlamentarische Kontrolle staatlicher Macht.
Die AfD-Fraktion wird weiterhin darauf drängen, dass Verfassungsschutz, Nachrichtendienste und Regierungshandeln rechtsstaatlich, transparent und wirksam kontrolliert werden – auch dann, wenn SPD, CDU und Grüne diese Kontrolle lieber unter sich behalten möchten.


