Der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ befasst sich mit dem Strafvollzug, den Justizvollzugsanstalten, der Betreuung von Straftätern und der Frage, wie Rückfälle wirksam verhindert werden können. Für uns als AfD-Fraktion steht fest: Strafvollzug muss in erster Linie dem Schutz der Bürger, der Durchsetzung rechtskräftiger Urteile und der Wiederherstellung von Recht und Ordnung dienen.
Wir setzen uns für einen konsequenten, sicheren und geordneten Strafvollzug ein. Justizvollzugsbeamte brauchen bessere Arbeitsbedingungen, ausreichend Personal, klare Befugnisse und die notwendige Rückendeckung des Staates. Gewalt, Drogen, islamistische Radikalisierung und organisierte Strukturen in Haftanstalten dürfen nicht hingenommen werden.
Straffälligenhilfe kann sinnvoll sein, wenn sie echte Resozialisierung unterstützt und Rückfallrisiken senkt. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Täterinteressen über den Schutz der Opfer und der Allgemeinheit gestellt werden. Unser Ziel ist ein Strafvollzug, der Sicherheit gewährleistet, Verantwortung einfordert und Straftäter nur dann auf ein Leben in Freiheit vorbereitet, wenn dies mit Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Bürger vereinbar ist.





