Änderung der §§ 8, 9 und 38 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) in der Fassung vom 9. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 2); Möglichkeit der Bestellung von Männern als Gleichstellungsbeauftragte, Schaffung der Stelle einer oder eines Gleichstellungsbeauftragten erst ab einer Einwohnerzahl von 40 000 Einwohnern
Gesetzentwurf
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
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Gesetzentwurf
19-01595 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
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