In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport beschlossen die regierungstragenden Fraktionen bei Enthaltung der CDU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Kommunalwahlordnung und des Kommunalverfassungsgesetzes. Die einzige Gegenstimme kam vom Vertreter der Fraktion der AfD.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Unter den zahlreichen geplanten Änderungen sind einige, die es rechtfertigen, das Gesetz als ‚lex AfD‘ zu bezeichnen. Aus Furcht vor Wahlerfolgen der AfD bei den Kommunalwahlen im Herbst sollen noch schnell einige verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Neuregelungen verabschiedet werden, um die Macht der Altparteien möglichst zu zementieren. Von besonderer Brisanz ist die Prüfung von Wahlbewerbern für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten. Sie sollen vom Wahlausschuss gegebenenfalls unter Mithilfe der Kommunalaufsichtsbehörde und des Verfassungsschutzes geprüft werden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages wies mehrmals auf den Zeitdruck bei der Bearbeitung hin und stellte klar, wie weitgehend die rechtlich umstrittene Regelung ist: Sie stellt einen ‚erheblichen Eingriff‘ in das aus der Menschenwürde abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Position der AfD hierzu ist klar: Wir verteidigen das Grundgesetz mit den in diesem garantierten Grundrechten gegen diejenigen, die dieses immer weiter aushöhlen. Wenn zudem in elementare Wahlgrundsätze wie die Allgemeinheit der Wahl eingegriffen wird, sollte diese weitreichende Entscheidung unabhängigen Richtern vorbehalten bleiben oder muss zumindest von diesen vor der Wahl überprüft werden. Dies gilt erst recht hier, wo laut Gesetzgebungs- und Beratungsdienst die Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet ist. Der Gesetzentwurf beinhaltet noch weitere Regelungen, die bezwecken, junge oppositionelle Parteien gegenüber den Altparteien zu benachteiligen. Dazu gehört etwa die geplante Änderung, dass nunmehr der Dienstälteste anstatt des Lebensältesten die konstituierenden Sitzungen in kommunalen Gremien leiten soll. Die regierungstragenden Fraktionen bevorzugen weiterhin Aktionismus gegen die AfD anstelle von handwerklich gut gemachten und juristisch ausreichend geprüften Gesetzen – die AfD wird den Entwurf im Landtag daher selbstverständlich ablehnen.“
Stephan Bothe